Schul ABC - E

Elternabende
Zu den Elternabenden erhalten Sie rechtzeitig eine schriftliche Einladung. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an diesen Abenden teil. Hier haben Sie die Gelegenheit, alles Wichtige, die Klasse betreffend, zu erfahren und zu diskutieren.
 
Elternsprechtage
Elternsprechtage werden zweimal im Jahr durchgeführt: in der Herbst- oder Adventszeit im 1. Halbjahr und in der Osterzeit im 2. Halbjahr. Die Termine hierzu werden Ihnen frühzeitig über einen gesonderten Elternbrief bekannt gegeben.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch außerhalb der regulären Elternsprechtage für Gespräche zur Verfügung ( siehe hierzu S - Sprechzeiten der Lehrer)
Beratungsgespräche für den Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5:
Die Grundschule bietet den Erziehungsberechtigten im 4. Schuljahrgang mindestens zwei Beratungsgespräche an, um sie über die individuelle Lernentwicklung ihres Kindes zu informieren und über die Wahl der weiterführenden Schulformen und Bildungsgänge (§59 Abs.1 Satz 1) zu beraten.
Grundlagen für diese Gespräche sind der Leistungsstand, die Lernentwicklung während der Grundschulzeit, das Sozial- und Arbeitsverhalten und Erkenntnisse aus Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten.
Ziel der Gespräche ist es, den Erziehungsberechtigten Unterstützung und Orientierung im Hinblick auf die Wahl der weiterführenden Schulform zu geben. Dies beinhaltet auch, den Erziehungsberechtigten alternative Wege zu dem von ihnen gewünschten Schulabschluss für ihr Kind aufzuzeigen.
Hierzu erhalten Sie ebenso wie zu den Elternsprechtagen eine gesonderte Einladung.
 
Elternvertretung
Zu Beginn des 1. und 3. Schuljahres werden die ElternvertreterInnen für die Klassen gewählt. Die gewählten VertreterInnen laden zu den folgenden Elternabenden ein und gehören dem Schulelternrat an. Dieser wiederum entsendet seine VertreterInnen in die Gesamtkonferenz, in den Schulvorstand (Aufgrund unserer Schulgröße gibt es zurzeit keinen Schulvorstand an unserer Schule. Alle Aufgaben wurden der Gesamtkonferenz übertragen) und in die Fachkonferenzen, die die Belange der gesamten Schulgemeinschaft erörtern.
 
Englisch
Mit der Einführung der „Verlässlichen Grundschule“ wurde für alle SchülerInnen des 3. und 4. Schuljahres das Fach Englisch verpflichtend eingeführt. Es werden zwei Stunden pro Woche erteilt.
Anders als im Unterricht der weiterführenden Schulen soll das frühe Fremdsprachenlernen überwiegend mündlich, handlungsorientiert und spielerisch geschehen.
Im 3. Schuljahr bleibt es bewertungsfrei, im 4. Schuljahr erhalten die Kinder eine Zensur.
 
Entschuldigungen/Krankheiten
Sollte Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können, geben Sie bitte der Schule möglichst telefonisch in der Zeit von 07:40 Uhr bis 08:10 Uhr eine Nachricht. Wenn Ihr Kind länger krank sein sollte, reichen Sie bitte zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung nach.
Die Fehltage werden im Zeugnis vermerkt, sowohl die entschuldigten als auch die unentschuldigten. Bei unentschuldigtem Fehlen verletzen Sie als Erziehungsberechtigte die Schulpflicht und müssen deshalb u.U. mit einem Bußgeldverfahren rechnen.