Schul ABC - B

Bastelmaterial
Für Bastelmaterial, Kopien etc. sammeln wir pro Kind im Schuljahr, in Absprache mit dem Schulelternrat, einen vereinbarten Betrag von 8 € ein. Hierzu erhalten Sie zu dem entsprechenden Zeitpunkt einen Informationsbrief. Das Geld wird zwar von der Schule eingesammelt, aber vom Schulelternrat verwaltet.
 
Beobachtungsbogen zum Arbeits- und Sozialverhalten
Für das Arbeits- und Sozialverhalten gibt es jeweils fünf standardisierte Formulierungen. Der Klassenlehrer schlägt für das Zeugnis zum Halbjahr und zum Schuljahresende für jeden Schüler eine der fünf Formulierungen vor, die die jeweilige Zeugniskonferenz berät und über die sie abstimmen muss.
Das Arbeits- und Sozialverhalten wird in folgenden Abstufungen bewertet:
A Das Arbeitsverhalten (Das Sozialverhalten) verdient besondere Anerkennung.
B Das Arbeitsverhalten (Das Sozialverhalten) entspricht den Erwartungen in vollem Umfang.
C Das Arbeitsverhalten (Das Sozialverhalten) entspricht den Erwartungen.
D Das Arbeitsverhalten (Das Sozialverhalten) entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen.
E Das Arbeitsverhalten (Das Sozialverhalten) entspricht nicht den Erwartungen.
 
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die Stufe C eine „normale“ Einstufung für ein angemessenes, gutes Arbeits- bzw. Sozialverhalten ist. Sie gilt nicht als „Negativeinstufung“.
Um Ihnen als Eltern und natürlich auch Ihren Kindern das Arbeits- und Sozial-verhalten transparenter zu machen, wird für jeden Schüler ein Beobachtungsbogen pro Schuljahr geführt, der in drei Zeitabschnitte eingeteilt ist (bis zu den Herbstferien, bis zu den Weihnachtsferien und bis zu den Osterferien). Nach den jeweiligen Beobachtungszeiträumen wird Ihnen über Ihr Kind der Beobachtungsbogen zur Einsicht ausgehändigt. Dadurch erhalten Sie und auch Ihr Kind regelmäßig Auskunft über die Entwicklung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Der Bogen ist von Ihnen unterschrieben wieder zurück an die Schule zu geben.
 
Betreuung
Im Rahmen der „Verlässlichen Grundschule“ können die Kinder außerhalb des Unterrichts an einer Betreuung teilnehmen, um sicherzustellen, dass sie 5 Zeitstunden (bei uns von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) in der Schule verbleiben. Die Teilnahme an den Betreuungsstunden, die Randstunden sind, ist freiwillig. Wenn Sie Ihr Kind für die Betreuung in einem Schulhalbjahr anmelden, dann ist die regelmäßige Teilnahme verpflichtend. Die Betreuungsgruppe wird von einer pädagogischen Mitarbeiterin geleitet. Während der Betreuungszeit wird gebastelt, gespielt, gemalt oder geturnt. 
 
Beurlaubungen
Beurlaubungen aus familiären Gründen außerhalb der regulären Ferien werden in der Regel auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der Erlasslage erteilt.
Als Eltern müssen Sie in einem solchen Fall dafür sorgen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachgeholt wird.
Urlaubsreisen außerhalb der regulären Ferien können nicht genehmigt werden.
 
Busfahrkarten: (ÖPNV – Öffentl. Personennahverkehr)
Die Fahrschüler der Grundschulen erhalten vom Landkreis Osnabrück, ausgegeben durch die Samtgemeinde Bersenbrück, eine Langzeit - Busfahrkarte für den Weg zur Schule, wenn eine entsprechende Entfernung von mindestens 2,0 km vorliegt. Der Jahresausweis wird zu Beginn eines jeden Schuljahres durch die Grundschule ausgehändigt. Bei Verlust muss Ersatz (10,00 €) geleistet werden.
Die Busse fahren zur 1. Stunde, sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde.